Mobilität ist in der IT nichts Neues, wohl aber, dass sich bei mobilen Endgeräten Privates und Berufliches vermischen. Auf der CeBIT war dies einmal mehr Thema, und zwar auch die juristische Seite. Deswegen habe ich mich an einen Fachanwalt gewandt, der als Teil der XING Ambassador Group „IT Connection“ in Hannover zu Gast gewesen ist.

Joachim Dorschel von der Karlsruher Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte weist auf die Notwendigkeit eines Mobile Device Managements im Unternehmen hin, erklärt aber auch die Problematik. Schließlich kann es zu Konflikten führen, wenn Mitarbeiter ihr mobiles Endgerät von der Firma auch privat nutzen wollen oder wenn sie ihr eigenes Smartphone auch im Job einsetzen:

„Dem Unternehmen muss die Möglichkeit bleiben – etwa in Schadensfällen oder bei Verdacht auf Straftaten – auf die mobilen Devices zuzugreifen, auch dann, wenn sich persönliche Daten der Unternehmer darauf befinden.“

Allerdings kann der Arbeitgeber, so berichtet mir Joachim Dorschel weiter, nicht uneingeschränkt über das private Mobile Device des Angestellten verfügen. Er kann ihm beispielsweise nicht verbieten, sein Smartphone abends mit in die Kneipe zu nehmen. Hier sind in jedem Fall klare Absprachen nötig. Und falls tatsächlich einmal mobile Endgeräte verloren gehen sollten, gibt es ja noch die Möglichkeit des Fernzugriffs – etwa via Fujitsu Managed Mobile.

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