In der IT ist man endlich da angekommen, wo Köche und Friseure schon lange sind: nämlich den Mitarbeitern zu gestatten, die eigenen Arbeitsgeräte mitzubringen: BYOD (Bring Your Own Device) wird diese Vorgehensweise genannt. Wie der Sternkoch sein eigenes Messerset und der Friseur seine Scheren und das Kamm-Set mitbringt, soll es also für Mitarbeiter, die für ihre Tätigkeit eine IT-Ausstattung benötigen, möglich sein, ihre eigenen Geräte zur täglichen Arbeit zu verwenden.

Die Thematik ist nicht neu, gewann im Zuge der fortschreitenden Mobilisierung aber erneut an Bedeutung. Bring Your Own Device beschränkt sich nicht auf Smartphones und Tablets, sondern schließt auch klassische Notebooks mit ein.

Was versprechen sich die Unternehmen von BYOD?

Chancen:
  • Höhere Produktivität, weil Mitarbeiter auch außerhalb der Regelarbeitszeiten die Geräte nutzen und so noch die ein oder andere Mail bearbeiten
  • Höhere Effizienz, da die Mitarbeiter mit dem Arbeitsmittel vertraut sind und Aufgaben dadurch schneller erledigen
  • Höhere Mitarbeitermotivation, da jeder das von ihm präferierte Gerät nutzen kann
  • Geringeres Hardwarebudget, da das Unternehmen keine Endgeräte mehr beschaffen muss (gelegentlich gibt es aber auch Modelle mit einer finanziellen Beteiligung)
  • Geringere Supportaufwände in der internen IT, da die Mitarbeiter ihre Geräte gut kennen und sich ggf. untereinander helfen können

Auch die möglichen Nachteile sollen an dieser Stelle erwähnt werden:

Risiken:
  • Supportaufwände könnten aufgrund der heterogenen Endgerätestruktur steigen, da die unterschiedlichen Schnittstellen ins Unternehmensnetzwerk potentiell mehr interne Supportfälle verursachen. Möglicherweise nehmen die Supportfälle an Komplexität zu , da die interne IT nicht alles mit eigenen Geräten nachstellen kann
  • optimierter IT Einkauf gestaltet sich schwieriger, da nur noch vereinzelte Endgeräte vom Unternehmen bestellt werden (geringere Mengen)

Neben den technischen Aspekten ist BYOD auch unter juristischen und organisatorischen Gesichtspunkten kritisch zu bewerten. Unter anderem sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:

    • Eigentum-/Lizenz-/Urheberrecht
    • Steuerrechtliche Aspekte
    • Arbeitsrechtliche Aspekte
    • Datenschutzrechtliche Aspekte
    • Geheimhaltungspflichten
    • Mitbestimmungspflichten

Viele Juristen raten von BYOD ab, weshalb Unternehmen sich oftmals scheuen, dem Trend zu folgen.

Neben juristischen Bedenken gibt es auch auf Mitarbeiterseite Einwände:

  • Ständige Erreichbarkeit– die Trennung zwischen Arbeitszeit und Freizeit wird aufgehoben. Das kann auf Dauer ein Stressfaktor sein und sich negativ auf die Motivation, Gesundheit und die Produktivität der Mitarbeiter auswirken.
  • Welche Kontrollmöglichkeiten hat der Arbeitgeber auf meinem Endgerät? Werden auch private Aktivitäten protokolliert und kontrolliert?
  • Wie schaut es mit Datensicherungen vom Endgerät seitens des Arbeitgebers aus? Sichert er meine privaten Daten auch? Einerseits ganz praktisch, andererseits will ich das nicht.
  • Was  ist mit den Softwarelizenzen, die mir mein Arbeitgeber zur Verfügung stellt? Darf ich mit der Photoshop Lizenz aus der Firma auch meine private Bildersammlung bearbeiten?

Fazit:

Ob BYOD nun als Segen oder Fluch einzustufen ist, muss sorgfältig abgewogen werden. Aus Mitarbeitersicht kann der vermeintliche Segen schnell zum Fluch werden: Die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmt, wenn das geschäftlich genutzte Endgerät auch nach Feierabend ein ständiger Begleiter ist. Außerdem bietet der Fluch des unüberschaubaren und kaum zu kontrollierenden Geräte-Zoos jede Menge juristischer Fallstricke für das Unternehmen. Wagt das Unternehmen trotz den genannten Bedenken diesen Schritt und entscheidet sich für BYOD, ist folgendes wichtig: Das Unternehmen sollte sich aller Chancen und Risiken bewusst sein und konkrete Regelungen und Richtlinien hinsichtlich Nutzung und Umgang mit den Endgeräten verabschieden. Im Vorfeld sollte ein Plan zur Einführung entworfen werden, der alle genannten Themenbereiche abdeckt und konsequent umgesetzt wird.