Dass Deutschland EU-weit – oder besser gesagt – weltweit mit seinen Regelungen zum Schutze der Daten führend ist, dürfte ja allgemein bekannt sein. Inzwischen haben wir es also geschafft, dass man auf uns hört. Der Entwurf einer EU-weiten Datenschutzverordnung liegt jetzt vor und greift, wenn sie denn verabschiedet wird, sofort und muss nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden.

Aber sehen Sie selbst, was Rechtsanwalt Christian Welkenbach von der Kanzlei RESMEDIA dazu zu sagen hat. Finden wir in der neuen Regelung auch Begriffe wie Cloud Computing und Auftragsdatenverarbeitung wieder? Geht es voran oder machen wir, was das deutsche Recht angeht, auch Rückschritte?

Hier sehen Sie das Interview, welches ich mit Christian Welkenbach auf der CeBIT in Hannover geführt habe:

Und noch ein kleiner Hinweis: Was das deutsche Recht und die Vermeidung von rechtlichen Risiken (Compliance) angeht, so hat der BITKOM, der Bundesverband der ITK-Unternehmen, kürzlich einen neuen, sehr umfangreichen Leitfaden fertiggestellt, der zum Download bereitsteht.

Cloud – aber klar! Welche Cloud-Lösung lohnt sich für wen? Wie entwickelt sich die Cloud-Technologie weiter? In diesem Fujitsu-Blog präsentieren wir aktuelle Trends, Experten und Events. Viele weitere Informationen wie WebTVs, Datenblätter und Links finden Sie in der Cloud Mediathek.


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