Rechtsanwalt Joachim Dorschel

Rechtsanwalt Joachim DorschelKeine Frage, mobil sein zu können ist ein Luxus, auf den man ungern verzichtet, wenn man ihn erst einmal genossen hat. Dass das aber für die IT-Abteilung eines Unternehmens nicht immer lustig ist, darüber waren sich alle einig. Alle, das sind die Teilnehmer des Managed Services Arbeitskreises im Anwenderverein Fujitsu NEXT e.V., die sich am 16. und 17. Oktober 2012 in Hannover getroffen haben.

Zum Glück gibt es aber Leute, die sich gerade mit den drückenden Rechtsfragen auskennen, weil das ihr Steckenpferd (sprich, Beruf) ist. Einer dieser Kenner der Sachlage ist Rechtsanwalt Joachim Dorschel (Bartsch Rechtsanwälte). Ich denke, es ist ihm mit seiner pragmatischen Herangehensweise gelungen, uns Zuhörern ein bisschen die Angst vor der Rechtsunsicherheit zu nehmen.

Hauptaugenmerk ist auf das Arbeitsrecht zu legen. Klar, auch Dorschel verweist darauf, dass, je restriktiver das Unternehmen sich gegenüber der Nutzung mobiler Geräte verhält, desto rechtlich sicherer ist es. Aber selbst das nützt nichts, wenn Verstöße geduldet werden, denn dann wird das wie eine Erlaubnis gewertet und eine spätere Durchsetzung der Regelungen ist schwierig.

Schaut man sich die Regelungsmöglichkeiten des Arbeitgebers an, so haben wir dort das Direktionsrecht, welches seine Grenzen nicht nur in den vertraglichen und gesetzlichen Regelungen des Mitarbeiters sondern auch bei seinem Privateigentum hat. Dann gibt es den Arbeitsvertrag, in dem aber durch die grundsätzlich wirksame AGB-Kontrolle keine unangemessenen Dinge vom Arbeitnehmer verlangt werden können.

So bleibt aber der Königsweg, die Betriebsvereinbarung, die zwar die Zustimmung des Betriebsrates benötigt aber andererseits einen weitreichenden Gestaltungsspielraum eröffnet. Kritisch zu sehen ist in diesem Zusammenhang das Arbeitszeitengesetz, dessen Einhaltung zwar vom Betriebsrat zu überwachen ist. Aber kann der das leisten?

Je nach Sicht des Betrachters gibt es leider oder zum Glück auch Grenzen der Kontrollmöglichkeiten, die u.a. durch das Strafrecht, das allgemeine Persönlichkeitsrecht,  das noch recht junge Computer-Grundrecht oder aber durch das Datenschutzrecht, geregelt sind.

Deshalb das Fazit von Dorschel:

Kein Mobile Device Management ohne

  • Technisches Konzept und
  • Arbeitsrechtlich belastbare Regelung

Ein paar seiner Ideen hat Dorschel im Interview vom März 2012 geäußert.

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