Seit jeher zählt der Konzernabschluss und die zugehörige Konsolidierung der Gewinn- und Verlustrechnung zu den weniger beliebten Aufgabenfeldern im Arbeitsleben eines Controllers.

Jeden Monat oder zumindest einmal im Quartal ärgern sich die Mitarbeiter im Rechnungswesen und Controlling von Mittelstandsunternehmen über: Abstimmungsschleifen, die nicht enden wollen, manuelle Anpassungsbuchungen, unnötige Umgliederungen, Zuordnungs- und Tippfehler, Missverständnisse und schließlich Differenzensuche en masse.

Ich bin mir sicher: Davon haben die Leidtragenden sicherlich genug!

Was verbirgt sich nun eigentlich konkret hinter dem Arbeitstitel „Konsolidierung der Gewinn- und Verlustrechnung“?

In der einschlägigen Literatur auch Aufwands- und Ertragskonsolidierung genannt, wird gemäß der Einheitsfiktion versucht, die Gewinn- und Verlustrechnung bzw. die Gesamtergebnisrechnung eines Konzerns bzw. einer Unternehmensgruppe so darzustellen, als sei dieser ein einheitliches Unternehmen. Um dieser Fiktion gerecht zu werden, sind mehrere Arten von Eliminierungen und Umgliederungen durchzuführen. Diese sind im Wesentlichen unter der Aufwands- und Ertragskonsolidierung zusammenzufassen und setzen sich wie folgt zusammen:

  1. Eliminierung gleichlautender Erträge und Aufwendungen aus Lieferungen und Leistungen zwischen den Konzernunternehmen
  2. Reklassifikation von Posten der Gewinn- und Verlustrechnung zur Erfüllung der Einheitsfiktion
  3. Eliminierung von Gewinnausschüttungen zwischen den Konzernunternehmen
  4. Überprüfung und Anpassung von Abschreibungen auf Beteiligungen an Konzernunternehmen, die von anderen Konzernunternehmen gehalten werden

Während die ersten beiden Punkte erfolgsneutral durchgeführt werden, haben die letzten beiden Auswirkungen auf das Konzernergebnis. Bei dem einfacheren Fall der Vollkonsolidierung werden Aufwände und Erträge in voller Höhe eliminiert, unabhängig von der Beteiligung von Minderheiten. Als Besonderheit gilt bei allen Rechnungslegungssystemen, dass die Eliminierung von Aufwendungen und Erträgen nicht vorzunehmen ist, wenn diese für den Konzernabschluss von untergeordneter Bedeutung sind.

Hier nun noch zwei konkrete Beispiele bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung:

1. Ein Konzernunternehmen (Produktionsgesellschaft) liefert an ein anderes Konzernunternehmen (Vertriebsgesellschaft) Fertigerzeugnisse zum Weiterverkauf. Hier werden Erträge und Aufwendungen konsolidiert, da das empfangene Unternehmen die gelieferten Gegenstände nicht aktiviert, sondern im Vorratsvermögen bilanziert.

2. Stichwort innerkonzernliche Miet- und Darlehensverträge:  Hier werden die Mieterträge der einen Konzerngesellschaft mit den Mietaufwendungen der anderen Konzerneinheit eliminiert. Bei innerkonzernlichen Darlehensverträgen werden die Zinserträge von Gesellschaft A mit den Zinsaufwendungen der Gesellschaft B eliminiert.

So viel zur Theorie. Dass sich das Prozedere in der Praxis als komplex und zeitintensiv darstellt, ist ja hinreichend bekannt.

Um diese Situation zu beseitigen, nehmen viele Unternehmen tausende von Euros für Beratungs- und Implementierungsprojekte in die Hand. Und das oftmals nur – und hier möchte ich mich bewusst wiederholen –  um eine monatliche, quartalsweise oder gar nur jährliche Konsolidierung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zu realisieren.

Dabei ist die Finanzkonsolidierung als eine der Kerndisziplinen im Rechnungswesen einer der aufwändigsten und im Bezug auf dessen Nutzen einer der unproduktivsten Prozesse in der Wertschöpfungskette einer Unternehmung überhaupt.

Betrachten wir speziell die GuV als die noch einfachste Disziplin im Rahmen des Gruppenabschlusses, so müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Konzernrechnungsesen, der Finanzbuchhaltung oder im Controlling oft monatlich „Klimmzüge“ machen, um den Gruppen-Außenumsatz oder die konsolidierte Bruttomarge auf Konzernebene als Indikatoren für die Unternehmenslage an das Top-Management melden zu können.

„Das kann doch nicht sein!“, sagen Sie. Doch leider ist das ohne integrierte, durchgängige, standardisierte Datenflüsse der wiederkehrende Wahnsinn in Firmen.

Doch es geht auch anders – und das mit ganz einfachen Mitteln. Wir haben einen Weg gefunden, wie SAP Netweaver BW Anwender eine Vollkonsolidierung der GuV ohne Zusatzsoftware und ohne Kosten für Lizenzen oder Wartung für SAP- oder Drittanbieterprodukte durchführen können. Nicht einmal komplizierte Schnittstellen und komplexe Mappingstrukturen sind dafür nötig. Weitere Tipps und Tricks folgen in einem weiteren Blog-Beitrag.

Wenn auch Sie Lösungsansätze oder Best Practices kennen, dann freue ich mich über einen regen Erfahrungsaustausch.