Ab dem 1. Juli 2016 muss die eIDAS Verordnung mit einer Übergangsfrist von 12 Monaten in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Zu sagen, das deutsche Signaturrecht sei nach fast 20 Jahren „erwachsen“, greift zu weit. Aber eIDAS vereint den deutschen Kernansatz von 1997 mit einem zeitgemäßen, effektiven Service-Gedanken und als Summe erhalten wir „Trust Services“, die so genannten Vertrauensdienste. Worum es dabei geht, verrät bereits der Name. Es geht um Vertrauen, aber wie schaffen wir Vertrauen und sind wir überhaupt bereit für eine einheitliche europäische Signaturtechnologie?
Genau darum ging es im zweiten Vertrauensdiensteworkshop für die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung Anfang April in Hamburg. Wie lassen sich elektronische Vertrauensdienste umsetzen? Wie schaffen wir Sicherheit und Vertrauen in Europa, welche Wege müssen wir gehen? Wo liegen unsere Chancen, was können wir tun? Wie viele grundlegende Veränderungen schafft auch die eIDAS Verordnung? In acht spannenden Vorträgen gingen die Referenten des Workshops auf diese Fragen ein.
In dem Workshop wurden die Anforderungen der EU zusammengefasst und Lösungen präsentiert. Mit Hilfe der Vertrauensdienste wie elektronischen Signaturen, Siegeln, Zeitstempeln, Zustelldiensten und Zertifikaten können Unternehmen zukünftig digitale Dokumente innerhalb der europäischen Union auf einer einheitlichen Rechtsbasis austauschen. Die neue EU Verordnung eIDAS ersetzt künftig das bisherige deutsche Signaturgesetz im Hinblick auf EU-weiten Signatureinsatz. Wohin all diese Maßnahmen zielen, verrät eines der größten Wirtschaftsförderungs-Programme für Europa.
Die digitale Wirtschaftskraft steigern und das Online-Potenzial voll ausschöpfen
Mit dem EU-Programm „Digital Single Market“ setzt sich der EU-Binnenmarkt klare Ziele: Fit werden für das digitale Zeitalter, Barrieren beseitigen und das Online-Potenzial voll ausschöpfen, 28 nationale Märkte zu einem Einzigen zusammenführen und damit die Wirtschaftskraft Europas erheblich steigern. Die eIDAS Verordnung spielt dabei eine klare Rolle: Sie soll die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation EU-weit steigern, vorhandene Medienbrüche endgültig aufheben und somit die vorhandenen Kommunikationshemmnisse abbauen und die digitale Wirtschaftskraft steigern. Ab dem 1. Juli 2016 werden europäische Standard-Services in allen Mitgliedsstaaten eingesetzt, um die Rechtsverbindlichkeit, Integrität und Authentizität von Dokumenten zu schützen.
Dieser Schutz lässt sich zum Beispiel auch mit der Lösung „Fujitsu PalmSecure truedentity“ erweitern. Fujitsu kombiniert dabei seine innovative biometrische Authentifizierungstechnologie Fujitsu PalmSecure mit der OpenLimit Lösung truedentity, die auf der deutschen Ausweistechnologie aufsetzt und der ein sehr hohes Maß an Vertrauenswürdigkeit zuzurechnen ist. Die Identifikation erfolgt dabei über das fälschungssichere Handvenenmuster und kann in Verbindung mit der Identitätsübernahme aus dem Personalausweis zur Erzeugung „starker Identitäten“ eingesetzt werden, um z. B. die neuen „Fernsignaturen“ zu autorisieren. Diese Lösung ermöglicht Organisationen auch, die Vorgaben der eIDAS Verordnung schnell und flexibel zu erfüllen.