Welche sechs Punkte eine Betriebsvereinbarung regeln kann – und welche nicht

Klare Regeln sind die Voraussetzung für mobiles Arbeiten, ob nun im Homeoffice oder von unterwegs aus. Was eine Betriebsvereinbarung leisten kann – und wo sie an ihre Grenzen stößt.

Eins gleich vorweg: auf eine solche Herausforderung wie die derzeitige Pandemie waren die Unternehmen nicht eingestellt. Darauf war niemand vorbereitet. Die Mitarbeiter nicht – und ebenso wenig Führungskräfte. Welche Lessons Learned gewinnen wir für die Zeit nach der Krise?

Struktur schafft eine Betriebsvereinbarung. Auch wenn ein Unternehmen keinen Betriebsrat hat, sollten in jedem Fall eindeutige Regeln definiert werden, die allen Beteiligten Verlässlichkeit bieten. Welche Punkte muss eine solche Mitarbeitervereinbarung enthalten?

  1. Zweck des mobilen Arbeitens: Zunächst einmal muss geklärt sein, was die Betriebsvereinbarung bezweckt. So kann es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehen. Oder um eine Flexibilisierung von Arbeitszeit und -ort.
  2. Handhabung des mobilen Arbeitens: Die Vereinbarung regelt zum Beispiel, wie Homeoffice beantragt wird, wie oft die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter außerhalb des Büros arbeiten und ob es feste Präsenzzeiten in der Firma gibt, zu denen jeder anwesend ist.
  3. Technische Voraussetzungen: Der Arbeitgeber muss den Angestellten alle nötigen technischen Tools für das mobile Arbeiten bereitstellen. Das geht über Telefonie weit hinaus.
  4. Datenschutz: Die Betriebsvereinbarung muss den Schutz der Daten sicherstellen. Das beinhaltet zum Beispiel Werkzeuge, die dafür sorgen, dass niemand auf den Bildschirm schauen kann, falls während einer Zugfahrt gearbeitet wird. Auch bei der Tätigkeit im Homeoffice müssen vertrauliche Daten geschützt sein.
  5. Gesundheit der Angestellten: Es obliegt dem Arbeitgeber, Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erkennen und zu vermeiden. Das gilt unter anderem für den Stuhl, auf dem jemand stundenlang sitzt.
  6. Welchen Sinn hat eine Betriebsvereinbarung NICHT? Es darf nicht darum gehen, Arbeitszeiten zu verlängern, zu verkürzen oder zu verlagern! Und: die Nutzung von Homeoffice oder mobilem Arbeiten darf nicht zu Nachteilen führen. Die Nicht-Nutzung ebenso wenig! Nicht jeder kann oder möchte außerhalb des Büros arbeiten.

Was gibt es hinsichtlich Mitarbeiterführung und Firmenkultur zu berücksichtigen? Das erfahren Sie hier:

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Nun zu den Grenzen einer Betriebsvereinbarung: Menschliche Befindlichkeiten kann sie nicht regeln. Die Situation ist nicht nur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neu. Sondern auch für Führungskräfte. Daher müssen alle für das mobile Arbeiten unterwiesen und Führungskräfte besonders sensibilisiert werden.

Gegenseitiges Vertrauen ist die Basis für ein funktionierendes Homeoffice. Das persönliche Gespräch ist durch nichts zu ersetzen!

Sollte Sie das Thema interessieren, sehen Sie hier noch einen „Fujitsu Backgrounds“-Erklärfilm mit Herrn Strauß:

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